Fakultatives Referendum: Datenschutzfachstelle der Ortsgemeinde Benken
Der Ortsverwaltungsrat Benken beschloss an der Sitzung vom 10. März 2026 den Wechsel der Datenschutzfachstelle.
Per 1. Januar 2028 schliesst sich die Ortsgemeinde Benken der Fachstelle für Datenschutz der Stadt St. Gallen an.
Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum.
Gemäss Art. 15 der Gemeindeordnung können ein Sechstel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen schriftlich verlangen, den Beschluss der Abstimmung durch die Bürgerschaft zu unterstellen.
Referendumsfrist:
15. Juni bis 14. Juli 2026
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
124 gültige Unterschriften
Einsenden an:
Ortsgemeinde Benken
Dorfstrasse 6
8717 Benken
Öffentliche Auflage und Einsichtnahme möglich:
vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 im Sekretariat der Ortsgemeinde Benken oder auf www.ortsgemeinde-benken.ch
Benken, 12. Juni 2026 Ortsverwaltungsrat Benken
